CSC Berlin steht für Aufklärung, echte Community und einen verantwortungsvollen, legalen Umgang mit Cannabis – als gemeinnütziger Anbauverein nach dem KCanG.
Eine offene, respektvolle Gemeinschaft mündiger Erwachsener.
Kontrollierter, dokumentierter Anbau nach den gesetzlichen Vorgaben.
Legal, transparent und im Einklang mit dem Konsumcannabisgesetz (KCanG).
Aufklärung, Prävention und ein bewusster Umgang stehen an erster Stelle.
CSC Berlin ist der Berliner Auftritt des gemeinnützigen 420Dream e.V. – mit dem Ziel, erwachsenen Mitgliedern einen legalen, kontrollierten Rahmen zu bieten, aufzuklären und Wissen zu teilen.
Als Mitglied bist du Teil des Vereins, wirkst mit und erhältst im gesetzlichen Rahmen Zugang zur gemeinschaftlichen Selbstversorgung.
Dein Beitrag unterstützt den gemeinnützigen Anbau und unsere Vereinsarbeit.
Erwachsene ab 21 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland.
Anfrage stellen, Voraussetzungen prüfen, aufgenommen werden.
Legale Weitergabe an Mitglieder an unserem Standort in Berlin.
Schreib uns oder schau in unseren FAQ-Bereich.
CSC steht für Cannabis Social Club. Gemeint ist ein nicht gewinnorientierter Zusammenschluss, der Cannabis gemeinschaftlich anbaut und ausschließlich an die eigenen Mitglieder weitergibt. In Deutschland heißt diese Struktur im Gesetz Anbauvereinigung; geregelt ist sie im Konsumcannabisgesetz (KCanG), das seit dem 1. Juli 2024 gilt. Ein CSC Berlin ist damit kein Geschäft und keine Konsumstätte, sondern ein Verein mit behördlicher Erlaubnis.
Hinter diesem Auftritt steht der 420Dream e.V., eingetragen beim Amtsgericht Frankfurt (Oder) unter VR 7067. Der Anbau erfolgt vereinseigen in Brandenburg, die Abgabe an Mitglieder in Berlin-Marzahn.
Allee der Kosmonauten 26, 12681 Berlin-Marzahn, 4. Obergeschoss.
Dienstag 10–15 Uhr, Donnerstag 15–20 Uhr, jeden ersten Samstag im Monat 11–16 Uhr.
Erreichbar auch aus dem östlichen Brandenburg; ein Wohnsitz in Berlin ist keine Voraussetzung.
Die Anfahrt ist unter Anfahrt Marzahn beschrieben, weitere Angaben zum Standort unter Standort.
Voraussetzung sind Volljährigkeit und ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland. Es wird weder eine Aufnahmegebühr noch ein fester Monatsbeitrag erhoben; die Weitergabe erfolgt kostendeckend ab 6,00 Euro. Die Mindestdauer beträgt drei Monate, die Kündigungsfrist einen Monat zum Monatsende. Der Ablauf ist unter Mitgliedschaft beschrieben, die Vereinsstruktur unter Der Verein und Satzung und Transparenz.
Das Club-Modell entstand in Spanien und wurde später in Malta, Belgien und Uruguay unterschiedlich ausgestaltet. Der deutsche Rahmen ist von allen der am stärksten regulierte. Eine Gegenüberstellung steht im Beitrag CSC Berlin im europäischen Vergleich; Begriff und praktischer Ablauf sind unter CSC Berlin: Begriff und Ablauf beschrieben.
CSC steht für Cannabis Social Club. Im deutschen Recht entspricht dem die Anbauvereinigung nach dem Konsumcannabisgesetz.
Nein. Es handelt sich um einen nicht gewinnorientierten Verein, der ausschließlich an die eigenen Mitglieder weitergibt. Ein Verkauf an Dritte ist nicht zulässig.
Ab 18 Jahren. Für 18- bis 21-Jährige gelten engere Grenzen: höchstens 30 Gramm im Monat und maximal 10 Prozent THC.
Nein. Erforderlich ist ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland; Mitglieder aus Brandenburg und dem Umland sind möglich.
Nein. Das KCanG untersagt den Konsum auf dem Gelände der Anbauvereinigung und im Umkreis von 100 Metern.
Nein. § 16 KCanG lässt die Mitgliedschaft in genau einer Anbauvereinigung zu.
Stand: September 2026. Die Angaben geben den Rechtsrahmen allgemein wieder und sind keine Rechtsberatung.