Eine Anbauvereinigung nach dem Konsumcannabisgesetz ist kein Verein, der beliebig wachsen kann. Wie viele Menschen ein CSC Berlin aufnehmen darf, steht im Gesetz – und zwar bei höchstens 500. Dieser Beitrag erklärt, woher diese Zahl kommt, welche weiteren Zugangsvoraussetzungen gelten und was passiert, wenn die Obergrenze erreicht ist.
Die Obergrenze von 500 Mitgliedern steht im Gesetz
§ 16 des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) regelt die Mitgliedschaft in Anbauvereinigungen. Dort ist festgelegt, dass eine Anbauvereinigung höchstens 500 Mitglieder haben darf. Die Grenze gilt unabhängig davon, wie groß die Anbaufläche ist oder wie viele Menschen sich für eine Mitgliedschaft interessieren. Sie ist damit keine Vereinsentscheidung, sondern eine gesetzliche Schranke, an die sich jede Anbauvereinigung in Deutschland halten muss.
Für einen CSC Berlin und jede andere Anbauvereinigung der Hauptstadt bedeutet das: Der Bedarf einer Millionenstadt lässt sich nicht über einen einzelnen Verein abdecken. Die Struktur, die das Gesetz vorsieht, ist eine Vielzahl kleiner, voneinander unabhängiger Vereinigungen – nicht ein großer Anbieter.
Warum der Gesetzgeber überhaupt eine Grenze gezogen hat
Die Gesetzesbegründung stellt den gemeinschaftlichen, nicht gewinnorientierten Charakter der Anbauvereinigungen in den Vordergrund. Eine überschaubare Mitgliederzahl soll sicherstellen, dass die Weitergabe an Mitglieder tatsächlich im Rahmen einer Vereinsstruktur stattfindet und nicht in einen Handelsbetrieb übergeht. Dazu gehören auch die Pflichten, die das Gesetz an die Vereinigungen knüpft: Dokumentation der Mengen, Jugendschutz, Prävention und die Bestellung einer präventionsbeauftragten Person.
Ein zweiter Grund ist die Kontrollierbarkeit. Die zuständigen Behörden erteilen die Erlaubnis für eine konkrete Vereinigung mit einem konkreten Mengengerüst. Je kleiner die Einheit, desto eher lassen sich Anbau, Ernte und Weitergabe nachvollziehen.
Nur eine Mitgliedschaft je Person
Neben der Obergrenze enthält § 16 KCanG eine zweite Regel, die in der Praxis häufig übersehen wird: Eine Person darf zur gleichen Zeit Mitglied in nur einer Anbauvereinigung sein. Wer bereits in einem anderen Verein aufgenommen ist, kann also nicht zusätzlich einem CSC Berlin beitreten. Der Wechsel setzt voraus, dass die bestehende Mitgliedschaft zuvor beendet wurde.
Diese Regel wirkt unmittelbar auf die Warteliste: Ein freier Platz kann nur an jemanden gehen, der nicht anderweitig gebunden ist. Bei der Aufnahme wird das entsprechend abgefragt.
Weitere Zugangsvoraussetzungen nach dem KCanG
Wer in einem CSC Berlin Mitglied werden möchte, muss mehr mitbringen als einen freien Platz. Die Mitgliederobergrenze ist nur eine von mehreren Bedingungen. Das Gesetz verlangt außerdem:
- Volljährigkeit. Mitglied kann nur werden, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.
- Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland seit mindestens sechs Monaten. Ein Wohnsitz in Berlin ist nicht vorgeschrieben – auch Menschen aus dem Umland können Mitglied werden.
- Mindestdauer der Mitgliedschaft. Das KCanG sieht eine Mitgliedschaft von mindestens drei Monaten vor. Kurzfristige Mitgliedschaften für einen einzelnen Termin sind damit ausgeschlossen.
- Persönliche Weitergabe. Cannabis darf ausschließlich an Mitglieder und nur persönlich weitergegeben werden – nicht an Dritte, nicht per Versand.
Welche Unterlagen ein Aufnahmeantrag konkret erfordert, ist unter Mitgliedschaft beschrieben.
Was passiert, wenn ein CSC Berlin die 500 erreicht
Ist die Obergrenze ausgeschöpft, darf ein CSC Berlin keine weiteren Mitglieder aufnehmen – auch dann nicht, wenn Kapazität im Anbau vorhanden wäre. Übliche Praxis ist deshalb eine Warteliste, die in der Reihenfolge des Eingangs geführt wird. Wird ein Platz frei, rückt die nächste vorgemerkte Person nach.
Eine Warteliste ist keine Aufnahmezusage. Sie dokumentiert lediglich die Reihenfolge und macht nachvollziehbar, dass niemand bevorzugt wird. 420Dream e.V. hat aktuell über 100 Mitglieder und liegt damit deutlich unter der gesetzlichen Grenze; eine Warteliste wird erst relevant, wenn die Kapazität tatsächlich erreicht ist.
Warum Plätze wieder frei werden
Mitgliedschaften sind nicht auf Dauer angelegt. Nach Ablauf der gesetzlichen Mindestdauer von drei Monaten kann eine Mitgliedschaft gekündigt werden; bei 420Dream e.V. beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Monatsende. Menschen ziehen um, wechseln den Verein oder beenden die Mitgliedschaft aus anderen Gründen. Dadurch bewegt sich der Mitgliederbestand auch dann, wenn die Obergrenze erreicht ist.
Für die Vereinsarbeit in einem CSC Berlin bedeutet das einen laufenden Abgleich: Ein- und Austritte müssen erfasst, die Mitgliederzahl fortlaufend geprüft und die Anbauplanung daran ausgerichtet werden.
Der Zusammenhang zwischen Mitgliederzahl und Anbaumenge
Die zulässige Anbaumenge in einem CSC Berlin bemisst sich nach dem Eigenbedarf ihrer Mitglieder. Das Gesetz begrenzt die Weitergabe auf bis zu 50 Gramm je Mitglied und Monat; für Mitglieder zwischen 18 und 21 Jahren gelten 30 Gramm und ein THC-Gehalt von höchstens zehn Prozent. Aus diesen Werten und der Mitgliederzahl ergibt sich der Rahmen, innerhalb dessen angebaut werden darf.
Eine Vereinigung kann also nicht auf Vorrat produzieren und später Mitglieder suchen. Die Reihenfolge ist umgekehrt: Erst steht der Mitgliederbestand fest, daraus leitet sich die Planung ab. Wie 420Dream e.V. diese Planung organisiert und dokumentiert, ist unter Satzung und Transparenz dargestellt.
Häufige Fragen zur Mitgliederobergrenze im CSC Berlin
Wie viele Mitglieder darf ein CSC Berlin haben?
Höchstens 500. Die Zahl ergibt sich aus § 16 KCanG und gilt für jede Anbauvereinigung in Deutschland unabhängig von ihrer Größe oder Anbaufläche.
Kann ich Mitglied in mehreren Anbauvereinigungen sein?
Nein. Das KCanG lässt die gleichzeitige Mitgliedschaft in nur einer Anbauvereinigung zu. Ein Wechsel setzt voraus, dass die bisherige Mitgliedschaft zuvor beendet wurde.
Muss ich in Berlin wohnen, um beitreten zu können?
Nein. Vorausgesetzt wird ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland seit mindestens sechs Monaten. Der Wohnort innerhalb Deutschlands spielt für die Aufnahme keine Rolle, wohl aber für die praktische Erreichbarkeit der Abgabestelle.
Was bringt mir ein Platz auf der Warteliste?
Die Warteliste hält die Reihenfolge der Anfragen fest. Sie ist keine Zusage und kein Vertrag. Wird ein Platz frei, wird die nächste vorgemerkte Person angesprochen.
Wie lange muss eine Mitgliedschaft mindestens bestehen?
Das Gesetz schreibt eine Mindestdauer von drei Monaten vor. Bei 420Dream e.V. kann danach mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
Ist die Obergrenze von 500 an eine Adresse oder an den Verein gebunden?
An die Anbauvereinigung. Mehrere Abgabestellen einer Vereinigung ändern nichts an der Zahl; entscheidend ist die Erlaubnis, die für die Vereinigung erteilt wurde.
Stand: September 2026. Dieser Beitrag gibt die Rechtslage allgemein wieder und ist keine Rechtsberatung.