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  • CSC Berlin: Wie sich ein Cannabis Social Club finanziert

    Beim Stichwort CSC Berlin geht es oft auch um die Frage, wie ein Cannabis Social Club überhaupt finanziert wird. Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) verlangt, dass Anbauvereinigungen nicht gewerblich arbeiten. Dieser Beitrag erklärt sachlich, was das für Beiträge, Kosten und die Rolle der Vereinsorgane bedeutet.

    Nicht gewerblich und nicht auf Gewinn ausgerichtet

    Eine Anbauvereinigung ist ein eingetragener Verein oder eine Genossenschaft, deren Zweck der gemeinschaftliche, nicht gewerbliche Eigenanbau ist. Gewinne dürfen nicht angestrebt werden; Einnahmen dienen der Deckung der tatsächlichen Kosten. Die Grundlagen des Vereinsmodells beschreibt der Beitrag CSC Berlin: Woher der Begriff kommt und wie ein Cannabis Social Club abläuft.

    Welche Einnahmen es gibt

    • Mitgliedsbeiträge: Sie decken laufende Kosten wie Anbau, Räume, Verwaltung und Versicherungen. Höhe und Fälligkeit stehen in Satzung oder Beitragsordnung.
    • Kostenbeiträge für die Weitergabe: Für die an Mitglieder weitergegebenen Mengen können Beiträge erhoben werden, die sich an den Kosten orientieren.
    • Keine Zahlung durch Dritte für Cannabis: Weitergabe ist nur an Mitglieder zulässig; ein Verkauf an Außenstehende ist ausgeschlossen.

    Wer über das Geld entscheidet

    Der Vorstand führt die Kassengeschäfte und haftet für ordnungsgemäße Buchführung; mehr dazu im Beitrag Vorstand und Ehrenamt im CSC Berlin. Die Mitglieder beschließen auf der Mitgliederversammlung über Beiträge, Haushalt und die Entlastung des Vorstands.

    Transparenz gegenüber Mitgliedern

    Satzung, Beitragsordnung und Rechenschaftsberichte sollten Mitgliedern zugänglich sein. Auf der Seite Satzung und Transparenz ist beschrieben, welche Unterlagen dazugehören. Zur Mitgliedschaft selbst siehe Mitgliedschaft und Warteliste; Hintergründe zum Verein finden sich unter Verein.

    Häufige Fragen

    Darf ein CSC Gewinn erzielen?

    Nein. Anbauvereinigungen nach dem KCanG sind nicht gewerblich und dürfen nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sein. Einnahmen dienen der Deckung der Kosten für Anbau, Verwaltung und Vereinsbetrieb.

    Woraus finanziert sich ein Cannabis Social Club?

    Üblicherweise aus Mitgliedsbeiträgen und Kostenbeiträgen für die Weitergabe von Cannabis an Mitglieder. Wie diese ausgestaltet sind, legen Satzung und Beitragsordnung des jeweiligen Vereins fest.

    Wer kontrolliert die Finanzen im Verein?

    Der Vorstand führt die Kassengeschäfte; die Mitgliederversammlung beschließt über Beiträge, Haushalt und die Entlastung des Vorstands. Kassenprüfer sind in vielen Satzungen vorgesehen.

    Ist ein CSC automatisch gemeinnützig?

    Nein. Die Rechtsform als eingetragener Verein bedeutet nicht automatisch Gemeinnützigkeit. Steuerliche Fragen sollten mit einer Steuerberatung geklärt werden.

    Wo finde ich die Beitragsregeln eines Vereins?

    In der Satzung und der Beitragsordnung. Seriöse Vereine machen diese Unterlagen ihren Mitgliedern zugänglich.

    Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine Rechts- oder Steuerberatung.

  • Vorstand und Ehrenamt im CSC Berlin: Aufgaben, Pflichten und Haftung

    Ein CSC Berlin ist rechtlich ein Verein, und Vereine handeln durch Menschen: den Vorstand, weitere Funktionsträger und ehrenamtlich Aktive. Dieser Beitrag erläutert sachlich, welche Rollen es in einem Cannabis Social Club gibt und welche Vorgaben das Konsumcannabisgesetz (KCanG) dafür macht.

    Der Vorstand als gesetzlicher Vertreter

    Eine Anbauvereinigung im Sinne des KCanG muss ein eingetragener, nicht wirtschaftlicher Verein oder eine eingetragene Genossenschaft sein. Der Vorstand vertritt den Verein nach außen, führt die Geschäfte und ist gegenüber Registergericht, Behörden und Mitgliedern verantwortlich. Wie viele Vorstandsmitglieder es gibt und wer allein oder gemeinsam vertretungsberechtigt ist, regelt die Satzung. Im Erlaubnisverfahren spielt zudem die Zuverlässigkeit der vertretungsberechtigten Personen eine Rolle (§ 11 KCanG).

    Weitere Rollen im Verein

    • Präventionsbeauftragte/r: Pflichtfunktion nach § 23 Abs. 4 KCanG; die Person benötigt Sachkunde und ist Ansprechperson für Gesundheits- und Jugendschutz. Mehr dazu im Beitrag Prävention und Gesundheitsschutz im CSC Berlin.
    • Kassenführung: Mitgliedsbeiträge und Kostenbeiträge werden transparent verbucht; der Verein darf keinen Gewinn erzielen.
    • Ehrenamtlich Aktive: Unterstützen bei Organisation, Dokumentation, Veranstaltungen und Verwaltung, soweit die Satzung und die gesetzlichen Vorgaben es zulassen.

    Ehrenamt und Vergütung

    Das KCanG verlangt, dass Anbauvereinigungen nicht auf Gewinn ausgerichtet sind. Ob und in welcher Form Aufwandsentschädigungen gezahlt werden, ist eine Frage der Satzung, des Vereinsrechts und des Steuerrechts. Auch steuerfreie Ehrenamts- oder Übungsleiterpauschalen setzen eine passende satzungsmäßige Grundlage voraus. Eine individuelle Prüfung durch Steuerberatung oder Rechtsberatung ist ratsam.

    Pflichten und Haftung

    Zu den Aufgaben zählen die Einhaltung der Abgabe- und Mengenvorgaben, die Dokumentation, die Einhaltung des Jugendschutzes sowie die Einberufung der Mitgliederversammlung. Für Vorstände, die unentgeltlich oder nur geringfügig vergütet tätig sind, sieht § 31a BGB Haftungserleichterungen gegenüber dem Verein vor; im Außenverhältnis und bei Verstößen gegen das KCanG bleibt eine Verantwortlichkeit möglich.

    Wo Mitglieder Informationen finden

    Grundlagen zur Vereinsorganisation stehen auf den Seiten Verein und Satzung und Transparenz. Allgemeine Fragen beantwortet die FAQ; Informationen zur Mitgliedschaft finden sich unter Mitgliedschaft.

    Häufige Fragen

    Wer leitet einen CSC in Berlin?

    Ein Cannabis Social Club ist nach dem KCanG ein eingetragener, nicht wirtschaftlicher Verein. Geleitet wird er von einem Vorstand, der den Verein gerichtlich und außergerichtlich vertritt. Die Zusammensetzung und die Aufgaben ergeben sich aus der Satzung.

    Wird die Vorstandsarbeit bezahlt?

    Das hängt von der Satzung und dem Vereinsrecht ab. Der Verein darf nicht auf Gewinn ausgerichtet sein. Vergütungen oder steuerfreie Pauschalen müssen satzungsmäßig vorgesehen und steuerlich geprüft sein; hierzu berät eine Steuerberatung.

    Wofür ist die Präventionsbeauftragte oder der Präventionsbeauftragte zuständig?

    Nach § 23 Abs. 4 KCanG benennt die Anbauvereinigung eine Person mit Sachkunde, die als Ansprechperson für Gesundheits- und Jugendschutz fungiert und das Präventionskonzept begleitet.

    Haften ehrenamtliche Vorstandsmitglieder persönlich?

    Grundsätzlich kann eine Haftung bei Pflichtverletzungen in Betracht kommen; für unentgeltlich oder geringfügig vergütete Vorstände sieht das BGB Haftungserleichterungen vor (§ 31a BGB). Der Einzelfall ist rechtlich zu prüfen.

    Wo finde ich die Satzung eines CSC?

    Die Satzung ist Grundlage der Vereinsorganisation. Der CSC Berlin 420Dream e.V. stellt Informationen dazu auf der Seite Satzung und Transparenz bereit.

    Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

  • CSC Berlin: Fünf häufige Missverständnisse zum Cannabis Social Club

    Rund um den Begriff CSC Berlin kursieren viele Annahmen, die mit der Rechtslage wenig zu tun haben. Dieser Beitrag ordnet die häufigsten Missverständnisse sachlich ein.

    Missverständnis 1: Ein CSC ist ein Geschäft

    Ein Cannabis Social Club ist ein eingetragener, nicht-wirtschaftlicher Verein. Er betreibt keinen Verkauf an die Allgemeinheit. Die gemeinschaftliche Eigenanbau-Struktur und die Weitergabe an Mitglieder sind im Konsumcannabisgesetz (KCanG) geregelt. Fachgeschäfte und Modellprojekte sind davon rechtlich getrennt.

    Missverständnis 2: Der Zugang steht allen offen

    Zugang haben ausschließlich Mitglieder. Eine Mitgliedschaft setzt Volljährigkeit und einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland voraus; Mitglieder dürfen nur in einer Anbauvereinigung Mitglied sein (§ 16 KCanG). Je Vereinigung gilt eine Obergrenze von 500 Mitgliedern.

    Missverständnis 3: CSC Berlin ist ein einzelner Verein

    CSC ist die Abkürzung für Cannabis Social Club und damit ein Sammelbegriff. In Berlin bestehen mehrere voneinander unabhängige Anbauvereinigungen mit eigener Satzung, eigenen Gremien und eigenen Abläufen.

    Missverständnis 4: Im Club wird konsumiert

    In den Räumen der Vereinigung und in deren unmittelbarer Nähe ist der Konsum untersagt (§ 11 KCanG). Der Verein dient dem gemeinschaftlichen Anbau und der Weitergabe an Mitglieder, nicht als Konsumort.

    Missverständnis 5: Es gibt keine Mengengrenzen

    • Die Weitergabe ist auf 25 g pro Tag und 50 g pro Monat je Mitglied begrenzt.
    • Für Mitglieder zwischen 18 und 21 Jahren gelten 30 g pro Monat und ein THC-Gehalt von höchstens 10 %.
    • Es bestehen Dokumentations- und Präventionspflichten für die Vereinigung.

    Weiterführende Informationen

    Wie ein Cannabis Social Club grundsätzlich abläuft, erklärt der Beitrag CSC Berlin: Begriff und Ablauf. Informationen zur Struktur finden Sie unter Verein, zur Mitgliederversammlung und zur Mitgliederobergrenze. Hinweise zum Jugendschutz stehen auf der Seite Jugendschutz.

    Häufige Fragen

    Ist ein CSC in Berlin ein Coffeeshop oder Cannabis-Fachgeschäft?

    Nein. Ein Cannabis Social Club ist eine nicht-gewerbliche Anbauvereinigung nach dem KCanG. Ein freier Verkauf an Dritte findet nicht statt; die Weitergabe ist auf Mitglieder beschränkt.

    Kann jeder in Berlin einfach in einen CSC gehen?

    Nein. Zugang haben nur Mitglieder. Voraussetzungen sind unter anderem Volljährigkeit und ein Wohnsitz in Deutschland (§ 16 KCanG). Eine Mitgliedschaft in mehreren Vereinigungen ist nicht zulässig.

    Ist CSC Berlin ein einzelner Verein?

    Nein. CSC ist ein Sammelbegriff für Cannabis Social Clubs. In Berlin bestehen mehrere eigenständige Anbauvereinigungen mit jeweils eigener Satzung.

    Dürfen Mitglieder im Club konsumieren?

    Der Konsum in den Vereinsräumen und in deren unmittelbarer Nähe ist nach § 11 KCanG untersagt.

    Ist dieser Beitrag eine Rechtsberatung?

    Nein. Der Beitrag informiert allgemein. Bei konkreten Fragen kann eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt beraten.

    Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung.

  • CSC Berlin aus dem Umland erreichen: Was Mitglieder aus Brandenburg wissen sollten

    Nicht alle Mitglieder eines CSC Berlin wohnen in der Stadt selbst. Auch aus dem östlichen Brandenburg – etwa aus Schönefeld, Erkner, Fürstenwalde oder Strausberg – gibt es Interesse an einer Mitgliedschaft. Dieser Beitrag ordnet ein, was das für Anfahrt, Terminplanung und Vereinswechsel bedeutet.

    Warum die Herkunft der Mitglieder überhaupt eine Rolle spielt

    Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) knüpft die Mitgliedschaft nicht an einen Wohnort, sondern begrenzt sie in anderer Hinsicht: Nach § 16 KCanG darf jede Person zur gleichen Zeit nur einer einzigen Anbauvereinigung angehören. Wer aus dem Umland kommt, kann sich also grundsätzlich für einen CSC Berlin entscheiden, auch wenn es Vereinigungen näher am eigenen Wohnort gibt – die Wahl liegt bei der einzelnen Person.

    Anfahrt und Terminplanung

    Konkrete Wegbeschreibungen zum Standort fasst die Seite Anfahrt: CSC Berlin in Berlin-Marzahn zusammen. Für Mitglieder mit längerem Anfahrtsweg lohnt sich ein Blick auf die festen Öffnungszeiten, um die Fahrt mit einem Termin zu verbinden statt spontan vorbeizukommen. Die aktuellen Zeiten und weitere Angaben zum Standort stehen auf der Seite Standort.

    Vereinswechsel aus einem anderen Landkreis

    Wer bereits Mitglied einer anderen Anbauvereinigung ist und wechseln möchte, muss die dort geltende Kündigungsfrist einhalten, bevor eine neue Mitgliedschaft beginnen kann – eine gleichzeitige Mitgliedschaft in zwei Vereinigungen ist gesetzlich ausgeschlossen. Einzelheiten zur Mitgliedschaft und den Voraussetzungen erklärt die Seite Mitgliedschaft bei CSC Berlin.

    Mitgliederzahl und Kapazität

    Da eine Anbauvereinigung höchstens 500 Mitglieder aufnehmen darf, kann die Aufnahme grundsätzlich unabhängig vom Wohnort begrenzt sein, sobald diese Grenze erreicht ist. Wie sich das auf die Aufnahme auswirkt, beschreibt der Beitrag Mitgliederobergrenze beim CSC Berlin.

    Häufige Fragen aus dem Umland

    Muss ich in Berlin wohnen, um Mitglied zu werden?

    Nein. Das KCanG knüpft die Mitgliedschaft nicht an einen Wohnort in Berlin.

    Kann ich Mitglied in einem CSC Berlin und gleichzeitig in einem Verein in Brandenburg sein?

    Nein. Nach § 16 KCanG ist zur gleichen Zeit nur eine Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigung zulässig.

    Gibt es feste Termine, an die ich meine Anfahrt anpassen kann?

    Ja, die Öffnungs- bzw. Abgabezeiten sind fest und auf der Standortseite einsehbar.

    Was gilt, wenn ich aus einer anderen Anbauvereinigung wechsle?

    Die Kündigungsfrist der bisherigen Mitgliedschaft muss eingehalten werden, bevor die neue beginnt.

    Wirkt sich die Entfernung auf die Aufnahme aus?

    Nicht direkt, begrenzend wirkt allein die gesetzliche Mitgliederobergrenze von 500 Personen je Vereinigung.

    Stand: September 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

  • Prävention im CSC Berlin: gesetzliche Pflichten, Zuständigkeiten und Evaluation

    Ein CSC Berlin ist nach dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) nicht nur eine Anbau- und Weitergabestruktur, sondern auch Träger konkreter Präventionspflichten. Diese Pflichten sind ein eigenständiger Teil des Regelwerks und werden von den Behörden geprüft. Dieser Beitrag beschreibt, welche Anforderungen das Gesetz stellt, wer sie im Verein verantwortet und wie ihre Wirkung bundesweit wissenschaftlich begleitet wird.

    Prävention als gesetzliche Auflage, nicht als Kür

    Das KCanG verpflichtet Anbauvereinigungen dazu, Maßnahmen zur Suchtprävention und zum Gesundheitsschutz vorzuhalten. Die Erlaubnis zum gemeinschaftlichen Anbau ist an diese Auflagen gebunden: Wer sie nicht erfüllt, riskiert Auflagenbescheide bis hin zum Widerruf der Erlaubnis. Prävention ist damit keine freiwillige Zusatzleistung, sondern Voraussetzung für den laufenden Betrieb.

    Inhaltlich zielen die Vorgaben auf drei Punkte: sachliche Information statt Konsumanreiz, erkennbare Ansprechstrukturen für Mitglieder und ein striktes Werbe- und Sponsoringverbot. Anbauvereinigungen dürfen weder für Cannabis noch für sich selbst werben; auch die Darstellung nach außen muss rein informativ bleiben.

    Der Präventionsbeauftragte

    Jede Anbauvereinigung muss mindestens eine Person benennen, die für Suchtprävention zuständig ist. Diese Person muss eine entsprechende Schulung nachweisen können und ist für die Mitglieder ansprechbar. Die Aufgaben umfassen typischerweise:

    • Aufklärung über Risiken des Konsums, insbesondere bei jungen Erwachsenen
    • Bereitstellung von Informationsmaterial und Hinweisen auf externe Beratungsstellen
    • Ansprechbarkeit bei Fragen zum eigenen Konsumverhalten
    • Schulung weiterer Mitarbeitender und Vorstandsmitglieder
    • Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen gegenüber der Behörde

    Der Präventionsbeauftragte nimmt keine therapeutische Rolle ein. Seine Funktion ist es, Informationen bereitzustellen und den Weg zu qualifizierten Beratungs- und Hilfsangeboten zu zeigen — in Berlin etwa zu den Suchtberatungsstellen der Bezirke oder zu den Angeboten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

    Besondere Vorgaben für 18- bis 20-Jährige

    Für Erwachsene unter 21 Jahren sieht das KCanG engere Grenzen vor: Die monatliche Weitergabemenge ist auf 30 Gramm begrenzt, der THC-Gehalt darf 10 Prozent nicht überschreiten. Ab 21 Jahren gelten bis zu 50 Gramm im Monat. Personen unter 18 Jahren dürfen weder Mitglied werden noch Cannabis erhalten.

    Diese Abstufung ist präventiv begründet: Sie trägt dem Umstand Rechnung, dass die Hirnentwicklung im jungen Erwachsenenalter noch nicht abgeschlossen ist. Die Altersgrenzen und Zugangsregeln sind auf der Seite zum Jugendschutz im Einzelnen dargestellt.

    Abstand zu Schulen und Einrichtungen

    Anbauvereinigungen und ihre Abgabestellen müssen einen gesetzlich festgelegten Mindestabstand zu Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Spielplätzen einhalten. Auch der öffentliche Konsum in deren Umfeld sowie in Fußgängerzonen zu bestimmten Tageszeiten ist beschränkt. Für die Standortwahl einer Abgabestelle ist dieser Abstand ein hartes Kriterium — nachzulesen im Zusammenhang mit dem Standort der Abgabestelle.

    Cannabis und Straßenverkehr

    Seit dem 22. August 2024 gilt im Straßenverkehr ein THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum. Wird er überschritten, drohen Bußgeld, Punkte und ein Fahrverbot; für Fahranfänger in der Probezeit und für Personen unter 21 Jahren gilt ein absolutes Cannabisverbot am Steuer. Zusätzlich ist der Mischkonsum mit Alkohol gesondert sanktioniert.

    Der Hinweis auf diese Regelung gehört zu den Standardinformationen, die eine Anbauvereinigung ihren Mitgliedern zugänglich macht. Der Grenzwert ist ein Ordnungswidrigkeiten-Schwellenwert und keine Aussage darüber, ab wann jemand fahrtüchtig ist.

    Wissenschaftliche Begleitung: die EKOCAN-Evaluation

    Der Gesetzgeber hat die Wirkung des KCanG einer begleitenden Evaluation unterstellt. Im Rahmen des Vorhabens EKOCAN werden unter anderem Konsumverhalten, Jugendschutz und die Entwicklung des illegalen Marktes untersucht. Ein Zwischenbericht ist zum 1. April 2026 vorgesehen, der Abschlussbericht zum 1. April 2028.

    Für Anbauvereinigungen bedeutet das: Die Dokumentation der eigenen Präventionsarbeit hat nicht nur aufsichtsrechtliche Bedeutung, sondern fließt mittelbar in die Bewertung des Gesamtmodells ein. Wie die Vereinsstrukturen dahinter organisiert sind, ist unter Satzung und Transparenz sowie im Beitrag zur Mitgliederversammlung beschrieben.

    Häufige Fragen zur Prävention im CSC Berlin

    Muss jede Anbauvereinigung einen Präventionsbeauftragten haben?

    Ja. Das KCanG verlangt, dass mindestens eine geschulte Person für Suchtprävention und Gesundheitsschutz benannt und für die Mitglieder ansprechbar ist.

    Darf ein CSC Berlin für sich werben?

    Nein. Für Anbauvereinigungen und für Cannabis gilt ein Werbe- und Sponsoringverbot. Zulässig sind sachliche Informationen über den Verein und seine Bedingungen.

    Warum gelten für unter 21-Jährige engere Grenzen?

    Das Gesetz begrenzt für 18- bis 20-Jährige die Menge auf 30 Gramm im Monat und den THC-Gehalt auf höchstens 10 Prozent. Hintergrund ist die noch nicht abgeschlossene Hirnentwicklung in dieser Altersgruppe.

    Welcher THC-Grenzwert gilt im Straßenverkehr?

    Seit dem 22. August 2024 liegt der Grenzwert bei 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren gilt ein absolutes Verbot.

    Was wird bei der EKOCAN-Evaluation untersucht?

    Die Evaluation betrachtet unter anderem Konsumverhalten, Jugendschutz und den illegalen Markt. Der Zwischenbericht ist für den 1. April 2026 vorgesehen, der Abschlussbericht für den 1. April 2028.

    Weitere Informationen

    Wie ein Cannabis Social Club organisatorisch funktioniert, ist unter Verein und im Beitrag CSC Berlin: Begriff und Ablauf erläutert. Die Bedingungen einer Mitgliedschaft finden sich unter Mitgliedschaft, Fragen zur Aufnahmekapazität im Beitrag zur Mitgliederobergrenze.

    Stand: September 2026. Dieser Beitrag gibt den Stand der Rechtslage zum genannten Zeitpunkt in allgemeiner Form wieder und stellt keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich ist das KCanG in seiner jeweils geltenden Fassung.

  • Mitgliederobergrenze im CSC Berlin: warum bei 500 Schluss ist

    Eine Anbauvereinigung nach dem Konsumcannabisgesetz ist kein Verein, der beliebig wachsen kann. Wie viele Menschen ein CSC Berlin aufnehmen darf, steht im Gesetz – und zwar bei höchstens 500. Dieser Beitrag erklärt, woher diese Zahl kommt, welche weiteren Zugangsvoraussetzungen gelten und was passiert, wenn die Obergrenze erreicht ist.

    Die Obergrenze von 500 Mitgliedern steht im Gesetz

    § 16 des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) regelt die Mitgliedschaft in Anbauvereinigungen. Dort ist festgelegt, dass eine Anbauvereinigung höchstens 500 Mitglieder haben darf. Die Grenze gilt unabhängig davon, wie groß die Anbaufläche ist oder wie viele Menschen sich für eine Mitgliedschaft interessieren. Sie ist damit keine Vereinsentscheidung, sondern eine gesetzliche Schranke, an die sich jede Anbauvereinigung in Deutschland halten muss.

    Für einen CSC Berlin und jede andere Anbauvereinigung der Hauptstadt bedeutet das: Der Bedarf einer Millionenstadt lässt sich nicht über einen einzelnen Verein abdecken. Die Struktur, die das Gesetz vorsieht, ist eine Vielzahl kleiner, voneinander unabhängiger Vereinigungen – nicht ein großer Anbieter.

    Warum der Gesetzgeber überhaupt eine Grenze gezogen hat

    Die Gesetzesbegründung stellt den gemeinschaftlichen, nicht gewinnorientierten Charakter der Anbauvereinigungen in den Vordergrund. Eine überschaubare Mitgliederzahl soll sicherstellen, dass die Weitergabe an Mitglieder tatsächlich im Rahmen einer Vereinsstruktur stattfindet und nicht in einen Handelsbetrieb übergeht. Dazu gehören auch die Pflichten, die das Gesetz an die Vereinigungen knüpft: Dokumentation der Mengen, Jugendschutz, Prävention und die Bestellung einer präventionsbeauftragten Person.

    Ein zweiter Grund ist die Kontrollierbarkeit. Die zuständigen Behörden erteilen die Erlaubnis für eine konkrete Vereinigung mit einem konkreten Mengengerüst. Je kleiner die Einheit, desto eher lassen sich Anbau, Ernte und Weitergabe nachvollziehen.

    Nur eine Mitgliedschaft je Person

    Neben der Obergrenze enthält § 16 KCanG eine zweite Regel, die in der Praxis häufig übersehen wird: Eine Person darf zur gleichen Zeit Mitglied in nur einer Anbauvereinigung sein. Wer bereits in einem anderen Verein aufgenommen ist, kann also nicht zusätzlich einem CSC Berlin beitreten. Der Wechsel setzt voraus, dass die bestehende Mitgliedschaft zuvor beendet wurde.

    Diese Regel wirkt unmittelbar auf die Warteliste: Ein freier Platz kann nur an jemanden gehen, der nicht anderweitig gebunden ist. Bei der Aufnahme wird das entsprechend abgefragt.

    Weitere Zugangsvoraussetzungen nach dem KCanG

    Wer in einem CSC Berlin Mitglied werden möchte, muss mehr mitbringen als einen freien Platz. Die Mitgliederobergrenze ist nur eine von mehreren Bedingungen. Das Gesetz verlangt außerdem:

    • Volljährigkeit. Mitglied kann nur werden, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.
    • Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland seit mindestens sechs Monaten. Ein Wohnsitz in Berlin ist nicht vorgeschrieben – auch Menschen aus dem Umland können Mitglied werden.
    • Mindestdauer der Mitgliedschaft. Das KCanG sieht eine Mitgliedschaft von mindestens drei Monaten vor. Kurzfristige Mitgliedschaften für einen einzelnen Termin sind damit ausgeschlossen.
    • Persönliche Weitergabe. Cannabis darf ausschließlich an Mitglieder und nur persönlich weitergegeben werden – nicht an Dritte, nicht per Versand.

    Welche Unterlagen ein Aufnahmeantrag konkret erfordert, ist unter Mitgliedschaft beschrieben.

    Was passiert, wenn ein CSC Berlin die 500 erreicht

    Ist die Obergrenze ausgeschöpft, darf ein CSC Berlin keine weiteren Mitglieder aufnehmen – auch dann nicht, wenn Kapazität im Anbau vorhanden wäre. Übliche Praxis ist deshalb eine Warteliste, die in der Reihenfolge des Eingangs geführt wird. Wird ein Platz frei, rückt die nächste vorgemerkte Person nach.

    Eine Warteliste ist keine Aufnahmezusage. Sie dokumentiert lediglich die Reihenfolge und macht nachvollziehbar, dass niemand bevorzugt wird. 420Dream e.V. hat aktuell über 100 Mitglieder und liegt damit deutlich unter der gesetzlichen Grenze; eine Warteliste wird erst relevant, wenn die Kapazität tatsächlich erreicht ist.

    Warum Plätze wieder frei werden

    Mitgliedschaften sind nicht auf Dauer angelegt. Nach Ablauf der gesetzlichen Mindestdauer von drei Monaten kann eine Mitgliedschaft gekündigt werden; bei 420Dream e.V. beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Monatsende. Menschen ziehen um, wechseln den Verein oder beenden die Mitgliedschaft aus anderen Gründen. Dadurch bewegt sich der Mitgliederbestand auch dann, wenn die Obergrenze erreicht ist.

    Für die Vereinsarbeit in einem CSC Berlin bedeutet das einen laufenden Abgleich: Ein- und Austritte müssen erfasst, die Mitgliederzahl fortlaufend geprüft und die Anbauplanung daran ausgerichtet werden.

    Der Zusammenhang zwischen Mitgliederzahl und Anbaumenge

    Die zulässige Anbaumenge in einem CSC Berlin bemisst sich nach dem Eigenbedarf ihrer Mitglieder. Das Gesetz begrenzt die Weitergabe auf bis zu 50 Gramm je Mitglied und Monat; für Mitglieder zwischen 18 und 21 Jahren gelten 30 Gramm und ein THC-Gehalt von höchstens zehn Prozent. Aus diesen Werten und der Mitgliederzahl ergibt sich der Rahmen, innerhalb dessen angebaut werden darf.

    Eine Vereinigung kann also nicht auf Vorrat produzieren und später Mitglieder suchen. Die Reihenfolge ist umgekehrt: Erst steht der Mitgliederbestand fest, daraus leitet sich die Planung ab. Wie 420Dream e.V. diese Planung organisiert und dokumentiert, ist unter Satzung und Transparenz dargestellt.

    Häufige Fragen zur Mitgliederobergrenze im CSC Berlin

    Wie viele Mitglieder darf ein CSC Berlin haben?

    Höchstens 500. Die Zahl ergibt sich aus § 16 KCanG und gilt für jede Anbauvereinigung in Deutschland unabhängig von ihrer Größe oder Anbaufläche.

    Kann ich Mitglied in mehreren Anbauvereinigungen sein?

    Nein. Das KCanG lässt die gleichzeitige Mitgliedschaft in nur einer Anbauvereinigung zu. Ein Wechsel setzt voraus, dass die bisherige Mitgliedschaft zuvor beendet wurde.

    Muss ich in Berlin wohnen, um beitreten zu können?

    Nein. Vorausgesetzt wird ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland seit mindestens sechs Monaten. Der Wohnort innerhalb Deutschlands spielt für die Aufnahme keine Rolle, wohl aber für die praktische Erreichbarkeit der Abgabestelle.

    Was bringt mir ein Platz auf der Warteliste?

    Die Warteliste hält die Reihenfolge der Anfragen fest. Sie ist keine Zusage und kein Vertrag. Wird ein Platz frei, wird die nächste vorgemerkte Person angesprochen.

    Wie lange muss eine Mitgliedschaft mindestens bestehen?

    Das Gesetz schreibt eine Mindestdauer von drei Monaten vor. Bei 420Dream e.V. kann danach mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.

    Ist die Obergrenze von 500 an eine Adresse oder an den Verein gebunden?

    An die Anbauvereinigung. Mehrere Abgabestellen einer Vereinigung ändern nichts an der Zahl; entscheidend ist die Erlaubnis, die für die Vereinigung erteilt wurde.

    Stand: September 2026. Dieser Beitrag gibt die Rechtslage allgemein wieder und ist keine Rechtsberatung.

  • CSC Berlin im europäischen Vergleich: Spanien, Malta, Belgien & Co.

    Das Modell des Cannabis Social Club ist älter als das deutsche Konsumcannabisgesetz. Wer verstehen will, warum ein CSC Berlin so arbeitet, wie er arbeitet, findet die Antwort teilweise im europäischen Ausland – und teilweise gerade in den Unterschieden dazu. Dieser Beitrag ordnet die Modelle in Spanien, Malta, Belgien, Uruguay und den Niederlanden ein und stellt sie dem deutschen Rahmen gegenüber.

    Spanien: Vereinsrecht statt Erlaubnisverfahren

    Spanien gilt als Ursprungsland der Cannabis Social Clubs. Die dortigen Vereine stützen sich auf die Vereinigungsfreiheit und auf die Rechtsprechung, nach der Konsum und Besitz im privaten Raum nicht strafbar sind. Es gibt jedoch kein Bundesgesetz, das den gemeinschaftlichen Anbau ausdrücklich erlaubt. Die Praxis ist regional sehr unterschiedlich, insbesondere in Katalonien und im Baskenland, und wiederholt Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen.

    Der entscheidende Unterschied zu Deutschland: In Spanien fehlt ein staatliches Erlaubnisverfahren. In Deutschland ist die behördliche Erlaubnis nach dem KCanG die Grundlage überhaupt, ohne sie darf keine Anbauvereinigung tätig werden.

    Malta: der erste gesetzliche Rahmen in der EU

    Malta hat 2021 als erstes EU-Land den nicht gewinnorientierten gemeinschaftlichen Anbau gesetzlich geregelt und dafür eine eigene Behörde eingerichtet. Die Vereine dürfen an eine begrenzte Mitgliederzahl abgeben, unterliegen Mengengrenzen und einer Registrierungspflicht. Strukturell ist das dem deutschen Modell am nächsten: Erlaubnis, Aufsicht, Mengenbegrenzung, Werbeverbot.

    Belgien: Duldung ohne Gesetz

    In Belgien existieren Cannabis Social Clubs seit den 2000er-Jahren, ohne dass ein Gesetz sie ausdrücklich erlaubt. Sie berufen sich auf eine Regelung, nach der der Besitz kleiner Mengen für Erwachsene niedrig priorisiert verfolgt wird. Die Rechtslage bleibt unsicher, es kam mehrfach zu Verfahren gegen Vereine. Eine belastbare Vorlage für Deutschland ist das nicht.

    Niederlande: Coffeeshop, nicht Club

    Die Niederlande werden oft in einem Atemzug mit Clubs genannt, folgen aber einem völlig anderen Ansatz. Coffeeshops sind Verkaufsstellen für einen unbestimmten Kundenkreis, geduldet über eine Opportunitätsregelung. Es gibt keine Mitgliedschaft, keine Vereinsstruktur und keinen geschlossenen Anbaukreislauf. Ein CSC Berlin ist damit nicht vergleichbar: Er gibt ausschließlich an namentlich bekannte Mitglieder ab.

    Uruguay: drei Wege nebeneinander

    Uruguay hat 2013 als erstes Land weltweit einen umfassenden Rahmen geschaffen: Eigenanbau, Membership Clubs und der Bezug über Apotheken stehen nebeneinander, mit staatlicher Registrierung der Nutzerinnen und Nutzer. Die Clubs dort ähneln dem europäischen Modell, sind aber in ein zentrales staatliches Register eingebettet.

    Was Deutschland anders macht

    • Erlaubnispflicht: Ohne behördliche, befristete Erlaubnis darf keine Anbauvereinigung anbauen oder weitergeben.
    • Feste Obergrenze: höchstens 500 Mitglieder je Vereinigung.
    • Nur eine Mitgliedschaft: § 16 KCanG lässt die Mitgliedschaft in genau einer Anbauvereinigung zu.
    • Mengengrenzen im Gesetz: bis zu 50 Gramm pro Monat, für 18- bis 21-Jährige höchstens 30 Gramm mit maximal 10 Prozent THC.
    • Werbeverbot: § 6 KCanG untersagt Werbung und Sponsoring vollständig.
    • Abstands- und Konsumregeln: kein Konsum im Umkreis von 100 Metern, Abstandsvorgaben zu Schulen und ähnlichen Einrichtungen.
    • Wissenschaftliche Begleitung: die Evaluation läuft, ein Zwischenbericht liegt seit dem 1. April 2026 vor, der Abschluss ist für den 1. April 2028 vorgesehen.

    Unterm Strich ist das deutsche Modell das am stärksten regulierte der genannten Vereinsmodelle. Was in Spanien aus einer Rechtslücke entstanden ist, ist hier ein Verwaltungsverfahren mit Auflagen, Dokumentationspflichten und Aufsicht. Wie das im Alltag aussieht, beschreibt der Beitrag CSC Berlin: Begriff und Ablauf; die Vereinsstruktur selbst ist unter Der Verein und Satzung und Transparenz beschrieben.

    Ein häufiges Missverständnis

    Aus den ausländischen Modellen wird gelegentlich abgeleitet, ein CSC Berlin funktioniere wie ein Club, den man betritt und in dem man konsumiert. Das trifft nicht zu. Weder ist der Konsum vor Ort erlaubt, noch gibt es einen Gastbetrieb. Der Verein ist eine Anbau- und Abgabestruktur mit Mitgliederverwaltung, keine Konsumstätte.

    Häufige Fragen

    Stammt das Modell des CSC aus Spanien?

    Der Begriff und die Praxis haben sich maßgeblich in Spanien entwickelt. Die rechtliche Grundlage dort ist aber eine andere: Vereinigungsfreiheit und Rechtsprechung statt eines Erlaubnisgesetzes.

    Ist ein CSC Berlin mit einem niederländischen Coffeeshop vergleichbar?

    Nein. Ein Coffeeshop verkauft an einen offenen Kundenkreis. Eine Anbauvereinigung gibt ausschließlich an eigene, registrierte Mitglieder weiter.

    Welches Land hat den EU-weit ersten gesetzlichen Rahmen geschaffen?

    Malta hat 2021 den nicht gewinnorientierten gemeinschaftlichen Anbau gesetzlich geregelt und eine eigene Aufsichtsbehörde eingerichtet.

    Darf ich als deutsches Mitglied auch einem Club im Ausland beitreten?

    Nach § 16 KCanG ist die Mitgliedschaft in nur einer Anbauvereinigung im Sinne des Gesetzes zulässig. Regelungen ausländischer Clubs richten sich nach dem jeweiligen nationalen Recht; im Zweifel ist rechtlicher Rat einzuholen.

    Ist der Konsum in einem CSC Berlin vor Ort möglich?

    Nein. Das KCanG untersagt den Konsum auf dem Gelände der Anbauvereinigung und im Umkreis von 100 Metern.

    Stand: September 2026. Dieser Beitrag gibt die Rechtslage allgemein wieder und ist keine Rechtsberatung.

  • Die Mitgliederversammlung im CSC Berlin: wer entscheidet was

    Ein CSC Berlin ist kein Unternehmen mit Geschäftsführung, sondern ein eingetragener Verein. Entschieden wird deshalb nach Vereinsrecht – und das oberste Organ ist die Mitgliederversammlung. Dieser Beitrag beschreibt, wer worüber bestimmt und welche Mitspracherechte eine Mitgliedschaft tatsächlich mit sich bringt.

    Warum die Rechtsform überhaupt eine Rolle spielt

    Das Konsumcannabisgesetz erlaubt den gemeinschaftlichen Anbau nur nicht-gewerblichen Vereinigungen. In der Praxis ist das fast immer der eingetragene Verein nach §§ 21 ff. BGB. Damit gelten dieselben Spielregeln wie in jedem anderen e. V.: eine Satzung, ein gewählter Vorstand, eine Mitgliederversammlung und eine Eintragung im Vereinsregister. Träger dieser Seite ist der 420Dream e.V., eingetragen beim Amtsgericht Frankfurt (Oder) unter VR 7067.

    Was die Mitgliederversammlung entscheidet

    Die Mitgliederversammlung ist das Organ, dem der Vorstand rechenschaftspflichtig ist. Typischerweise fallen in ihre Zuständigkeit:

    • Wahl und Entlastung des Vorstands,
    • Änderungen der Satzung,
    • Festsetzung von Beiträgen und Kostenbeiträgen,
    • Beschluss über den Haushalt und Kenntnisnahme des Kassenberichts,
    • Aufnahme- und Ausschlussregeln, soweit die Satzung sie der Versammlung zuweist,
    • Auflösung des Vereins.

    Welche Punkte im Einzelnen der Versammlung und welche dem Vorstand zugewiesen sind, steht in der Satzung – nicht im KCanG. Ein Blick in dieses Dokument lohnt sich deshalb vor jeder Mitgliedschaft; die Unterlagen sind unter Satzung und Transparenz zugänglich.

    Was der Vorstand entscheidet

    Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein nach außen – gegenüber der Erlaubnisbehörde, dem Vermieter oder dem Registergericht. In einer Anbauvereinigung kommen Aufgaben hinzu, die das Gesetz ausdrücklich fordert: die Einhaltung von Dokumentations- und Nachweispflichten, die Bestellung einer präventionsbeauftragten Person und die Meldung von Änderungen an die zuständige Behörde. Operative Fragen wie Anbauplanung oder Öffnungszeiten liegen in aller Regel ebenfalls beim Vorstand.

    Welche Mitspracherechte eine Mitgliedschaft bringt

    Mit der Aufnahme entsteht ein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung – jedes Mitglied hat grundsätzlich eine Stimme, unabhängig davon, welche Mengen es abruft. Dazu kommen Auskunftsrechte gegenüber dem Vorstand und, je nach Satzung, das Recht, Anträge zur Tagesordnung einzubringen. Praktisch bedeutet das: Ein Verein ist kein Anbieter, dessen Konditionen man nur annimmt, sondern eine Organisation, deren Regeln die Mitglieder selbst setzen.

    Die Kehrseite sind Pflichten: Beitragszahlung, Einhaltung der Satzung und der Hausordnung sowie die Mitwirkung an den Nachweisen, die das Gesetz verlangt. Was das im Alltag heißt, beschreibt die Seite Vereinsleben.

    Wie oft und wie eine Versammlung stattfindet

    Die ordentliche Mitgliederversammlung findet in aller Regel einmal jährlich statt. Einberufen wird sie vom Vorstand unter Einhaltung der in der Satzung genannten Frist und Form. Eine außerordentliche Versammlung ist einzuberufen, wenn ein in der Satzung bestimmter Anteil der Mitglieder dies verlangt – häufig zehn Prozent. Beschlüsse werden protokolliert; Satzungsänderungen werden erst mit der Eintragung ins Vereinsregister wirksam.

    Die 500er-Grenze und ihre Folgen für die Willensbildung

    Eine Anbauvereinigung darf höchstens 500 Mitglieder haben. Das ist eine gesetzliche Obergrenze und zugleich ein Strukturmerkmal: Eine Versammlung dieser Größe bleibt überschaubar, Beschlüsse sind nachvollziehbar, und der Kreis der Beteiligten ist dokumentiert. Beim 420Dream e.V. liegt die Mitgliederzahl derzeit über 100. Wer aufgenommen werden möchte, findet die Voraussetzungen unter Mitgliedschaft; bei ausgeschöpften Kapazitäten führt der Weg über die Warteliste.

    Häufige Fragen

    Hat jedes Mitglied im CSC Berlin ein Stimmrecht?

    In einem eingetragenen Verein hat grundsätzlich jedes Mitglied eine Stimme in der Mitgliederversammlung. Die Einzelheiten regelt die Satzung.

    Wie oft tagt die Mitgliederversammlung?

    Üblich ist einmal jährlich. Eine außerordentliche Versammlung kann einberufen werden, wenn ein in der Satzung festgelegter Anteil der Mitglieder das verlangt.

    Wer bestimmt die Höhe der Beiträge?

    Beiträge und Kostenbeiträge werden nach Vereinsrecht von der Mitgliederversammlung festgesetzt, soweit die Satzung nichts anderes vorsieht.

    Kann ich als Mitglied Einsicht in die Satzung verlangen?

    Ja. Die Satzung ist Grundlage der Mitgliedschaft und wird den Mitgliedern zugänglich gemacht; zudem liegt sie beim Vereinsregister.

    Wie viele Mitglieder darf eine Anbauvereinigung haben?

    Höchstens 500. Diese Obergrenze gibt das Konsumcannabisgesetz vor.

    Stand: September 2026. Dieser Beitrag beschreibt vereinsrechtliche Grundzüge allgemein und stellt keine Rechtsberatung dar. Maßgeblich sind die jeweilige Satzung, das Bürgerliche Gesetzbuch und das Konsumcannabisgesetz in ihrer geltenden Fassung.

  • CSC Berlin: Woher der Begriff kommt und wie ein Cannabis Social Club abläuft

    CSC Berlin ist eine der häufigsten Suchformulierungen rund um Anbauvereinigungen in der Hauptstadt – und zugleich eine Abkürzung, die im Gesetz gar nicht vorkommt. Dieser Beitrag ordnet den Begriff ein und beschreibt, wie der Ablauf in einem Cannabis Social Club tatsächlich aussieht.

    Woher die Abkürzung CSC stammt

    CSC steht für „Cannabis Social Club“. Das Modell stammt ursprünglich aus Spanien und Belgien, wo sich seit den 1990er-Jahren geschlossene Vereine bildeten, die für ihre Mitglieder gemeinschaftlich anbauten. Der Grundgedanke: ein überschaubarer, nicht gewerblicher Kreis, in dem Herkunft und Menge nachvollziehbar bleiben.

    Der deutsche Gesetzgeber hat diesen Begriff nicht übernommen. Das Konsumcannabisgesetz spricht ausschließlich von „Anbauvereinigungen“. Im Sprachgebrauch – und damit auch in der Suche – hat sich CSC dennoch durchgesetzt. Wer nach einem CSC Berlin sucht, meint deshalb in aller Regel eine erlaubte Anbauvereinigung mit Abgabestelle in Berlin.

    Wie ein CSC organisiert ist

    Ein Cannabis Social Club ist ein eingetragener Verein mit Satzung, Vorstand und Mitgliederversammlung. Er finanziert sich über Beiträge und Kostenbeiträge für die weitergegebenen Mengen, nicht über Gewinnmargen. Ein Verein darf höchstens 500 Mitglieder haben und muss eine Person benennen, die für Prävention und Jugendschutz zuständig ist. Wie das bei uns geregelt ist, steht unter Satzung & Transparenz und Jugendschutz.

    Der Ablauf Schritt für Schritt

    1. Antrag. Schriftlicher Aufnahmeantrag mit Identitätsnachweis. Geprüft wird unter anderem, ob bereits eine Mitgliedschaft in einer anderen Anbauvereinigung besteht – nach § 16 KCanG ist immer nur eine zulässig.
    2. Aufnahme. Nach der Aufnahme beginnt die Mitgliedschaft. Es gilt eine Mindestdauer von drei Monaten, gekündigt werden kann mit einem Monat Frist zum Monatsende.
    3. Bedarf anmelden. Mitglieder melden ihren Bedarf an; der Verein plant den Anbau danach. Ein spontaner Verkauf an der Tür ist nicht vorgesehen.
    4. Abgabe. Die Weitergabe erfolgt persönlich am Standort, gegen Mitgliedsausweis und dokumentiert. Versand, Lieferung oder Bestellung über Messenger sind ausgeschlossen.

    Welche Regeln in einem CSC gelten

    • Höchstens 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Monat je Mitglied.
    • Für 18- bis 21-Jährige: höchstens 30 Gramm monatlich, THC-Gehalt maximal 10 Prozent.
    • Kein Konsum in den Vereinsräumen und im Umkreis von 100 Metern.
    • Mindestabstand von 200 Metern zu Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Spielplätzen.
    • Keine Abgabe von Alkohol oder Tabak, keine Werbung für Cannabis (§ 6 KCanG).

    CSC, Coffeeshop und Fachgeschäft – die Unterschiede

    Ein CSC ist kein Coffeeshop niederländischer Prägung: Es gibt keinen Konsum vor Ort, keinen offenen Zutritt und keinen Verkauf an Laufkundschaft. Er ist auch kein lizenziertes Fachgeschäft, wie es in einzelnen Modellregionen erprobt wird. Die Abgabe ist auf den eigenen Mitgliederkreis begrenzt – das ist der zentrale Unterschied.

    CSC Berlin im Alltag

    Praktisch heißt das: feste Öffnungszeiten statt wechselnder Treffpunkte, eine zugelassene Abgabestelle statt Lieferung, und eine dokumentierte Herkunft statt anonymer Ware. Die Anfahrt nach Berlin-Marzahn und die aktuellen Zeiten stehen auf der jeweiligen Seite; wer aufgenommen werden möchte, findet die nächsten Schritte unter Warteliste.

    Einen Überblick über den Verein, den Standort und die Aufnahme gibt die Startseite von CSC Berlin.

    Stand: September 2026. Dieser Beitrag dient der sachlichen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.