Vorstand und Ehrenamt im CSC Berlin: Aufgaben, Pflichten und Haftung

Verfasst von

in

Ein CSC Berlin ist rechtlich ein Verein, und Vereine handeln durch Menschen: den Vorstand, weitere Funktionsträger und ehrenamtlich Aktive. Dieser Beitrag erläutert sachlich, welche Rollen es in einem Cannabis Social Club gibt und welche Vorgaben das Konsumcannabisgesetz (KCanG) dafür macht.

Der Vorstand als gesetzlicher Vertreter

Eine Anbauvereinigung im Sinne des KCanG muss ein eingetragener, nicht wirtschaftlicher Verein oder eine eingetragene Genossenschaft sein. Der Vorstand vertritt den Verein nach außen, führt die Geschäfte und ist gegenüber Registergericht, Behörden und Mitgliedern verantwortlich. Wie viele Vorstandsmitglieder es gibt und wer allein oder gemeinsam vertretungsberechtigt ist, regelt die Satzung. Im Erlaubnisverfahren spielt zudem die Zuverlässigkeit der vertretungsberechtigten Personen eine Rolle (§ 11 KCanG).

Weitere Rollen im Verein

  • Präventionsbeauftragte/r: Pflichtfunktion nach § 23 Abs. 4 KCanG; die Person benötigt Sachkunde und ist Ansprechperson für Gesundheits- und Jugendschutz. Mehr dazu im Beitrag Prävention und Gesundheitsschutz im CSC Berlin.
  • Kassenführung: Mitgliedsbeiträge und Kostenbeiträge werden transparent verbucht; der Verein darf keinen Gewinn erzielen.
  • Ehrenamtlich Aktive: Unterstützen bei Organisation, Dokumentation, Veranstaltungen und Verwaltung, soweit die Satzung und die gesetzlichen Vorgaben es zulassen.

Ehrenamt und Vergütung

Das KCanG verlangt, dass Anbauvereinigungen nicht auf Gewinn ausgerichtet sind. Ob und in welcher Form Aufwandsentschädigungen gezahlt werden, ist eine Frage der Satzung, des Vereinsrechts und des Steuerrechts. Auch steuerfreie Ehrenamts- oder Übungsleiterpauschalen setzen eine passende satzungsmäßige Grundlage voraus. Eine individuelle Prüfung durch Steuerberatung oder Rechtsberatung ist ratsam.

Pflichten und Haftung

Zu den Aufgaben zählen die Einhaltung der Abgabe- und Mengenvorgaben, die Dokumentation, die Einhaltung des Jugendschutzes sowie die Einberufung der Mitgliederversammlung. Für Vorstände, die unentgeltlich oder nur geringfügig vergütet tätig sind, sieht § 31a BGB Haftungserleichterungen gegenüber dem Verein vor; im Außenverhältnis und bei Verstößen gegen das KCanG bleibt eine Verantwortlichkeit möglich.

Wo Mitglieder Informationen finden

Grundlagen zur Vereinsorganisation stehen auf den Seiten Verein und Satzung und Transparenz. Allgemeine Fragen beantwortet die FAQ; Informationen zur Mitgliedschaft finden sich unter Mitgliedschaft.

Häufige Fragen

Wer leitet einen CSC in Berlin?

Ein Cannabis Social Club ist nach dem KCanG ein eingetragener, nicht wirtschaftlicher Verein. Geleitet wird er von einem Vorstand, der den Verein gerichtlich und außergerichtlich vertritt. Die Zusammensetzung und die Aufgaben ergeben sich aus der Satzung.

Wird die Vorstandsarbeit bezahlt?

Das hängt von der Satzung und dem Vereinsrecht ab. Der Verein darf nicht auf Gewinn ausgerichtet sein. Vergütungen oder steuerfreie Pauschalen müssen satzungsmäßig vorgesehen und steuerlich geprüft sein; hierzu berät eine Steuerberatung.

Wofür ist die Präventionsbeauftragte oder der Präventionsbeauftragte zuständig?

Nach § 23 Abs. 4 KCanG benennt die Anbauvereinigung eine Person mit Sachkunde, die als Ansprechperson für Gesundheits- und Jugendschutz fungiert und das Präventionskonzept begleitet.

Haften ehrenamtliche Vorstandsmitglieder persönlich?

Grundsätzlich kann eine Haftung bei Pflichtverletzungen in Betracht kommen; für unentgeltlich oder geringfügig vergütete Vorstände sieht das BGB Haftungserleichterungen vor (§ 31a BGB). Der Einzelfall ist rechtlich zu prüfen.

Wo finde ich die Satzung eines CSC?

Die Satzung ist Grundlage der Vereinsorganisation. Der CSC Berlin 420Dream e.V. stellt Informationen dazu auf der Seite Satzung und Transparenz bereit.

Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert